In den “Mitteilungen der Landsmannschaft der Donauschwaben in Oberösterreich” (www.donauschwaben-ooe.at) wird in der aktuellen Ausgabe (Mai bis August 2014) auf Seite 3 darauf hingewiesen, dass der serbische Gesetzgeber mit dem Rehabilitationsgesetz die Möglichkeit geschaffen hat, dass alle ehemaligen Lagerinsassen beziehungsweise deren Nachkommen eine Entschädigung vom serbischen Staat verlangen können.
Das betrifft all jene Personen, die zum Beispiel in einem Lager interniert waren, dort zu Tode kamen oder ohne Gerichtsentscheidung hingerichtet wurden. Diese Möglichkeit der Entschädigung steht jeder Person zu, also auch Personen, die damals erst Kinder waren. Auch deren Nachkommen haben die Möglichkeit, für bereits verstorbene Vorfahren diese Art der Entschädigung geltend zu machen.
Wörtlich heißt es in dem von Landesobmann Anton Ellmer und Vize-Obmann Paul Mahr unterzeichneten Beitrag: “Die Höhe der Entschädigung ist zwar noch schwer abschätzbar, kann aber in einem Bereich von 30 bis 50 Euro pro Lagertag eingestuft werden. Der Schadenersatzbetrag für eine verstorbene Person kann in etwa 5000 Euro betragen.”
Ferner ist zu lesen: “Im Rahmen der Geltendmachung wird die betreffende Person rehabilitiert, daher von jeder zu unrecht ausgesprochenen Pauschalverurteilung freigesprochen. Nach der Rehabilitierung kann die Entschädigung bei einer dafür eingerichteten Kommission geltend gemacht werden. Gegen Entscheidungen dieser Kommission können die ordentlichen Gerichte angerufen werden.”
In Jugoslawien waren zwischen 1944 und 1948 sämtliche heimatverbliebene Donauschwaben – ausgenommen waren lediglich aktive Partisanenkämpfer und Deutsche, die in Mischehen lebten - in kommunistischen Lagern interniert - vorwiegend Greise, Frauen und Kinder, waren doch die Männer im wehrfähigen Alter beim Militär. Von diesen 170 000 Personen starben 51 000, darunter bis 1946 rund 6000 Kinder.
Daher sind von dieser Entschädigungsmöglichkeit praktisch alle damals heimatverbliebenen Donauschwaben betroffen, alle noch lebende Betroffene und die Nachkommen beziehungsweise erbberechtigten Verwandten der bereits Verstorbenen können diese Art der Entschädigung geltend machen.
Die Landsmannschaft in Oberösterreich lädt deshalb am 19. September 2014 ab 15 Uhr zu einer Informationsveranstaltung ins Volkshaus Marchtrenk (Goethestraße 7, 4614 Marchtrenk bei Linz) ein. Es werden dort die Rechtsanwälte Ralf Brditscka und Nikola Bozic sprechen.
Ebenfalls eine Informationsveranstaltung plant der Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) und die Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft (DAG) gemeinsam mit dem dafür zuständigen österreichischen Ministerium und serbischen Behördenvertretern im Wiener Haus der Heimat. Ein genauer Termin steht noch nicht fest.
Weitere Informationen zum Entschädigungskomplex:
Landsmannschaft in Oberösterreich: www.donauschwaben-ooe.at
Donauschwäbische Arbeitsgemeinschaft: www.donauschwaben.at
Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ): www.vloe.at
Rechtsanwalt Ralf Brditschka: r.brditschka@hasch.eu